Die VDE-Bestimmungen über Elektromedizinische Geräte nach VDE 0750 schreiben
für die Bedienung folgenden Hinweis vor:
- Das Gerät Radarmed 12 S 150 ist nicht für den Betrieb in
explosionsgefährdeten Bereichen bestimmt (VDE 0750, Teil 1, Paragr. 36 (2))
Das
Mikrowellen-Therapiegerät RADARMED 12 S 150 wurde folgender amtlichen
Prüfungen unterzogen:
Prüfung durch das Fernmeldetechnische Zentralamt in Darmstadt gemäß der
Verwaltungsanweisung zum "Gesetz über den Betrieb von Hochfrequenzgeräten
vom 9.8.1949" und den geltenden "Technischen Bestimmungen der Deutschen
Bundespost für Hochfrequenz-Geräte und Anlagen" über Störfreiheit in den
Fernsehbändern I bis IV/V: Erteilte Serienprüfungsnummer B 022/87T.
Nach dem Gesetz über den Betrieb von HF-Geräten muss der Benutzer eine
Betriebsgenehmigung beim zuständigen Fernmeldeamt beantragen.
Das
Gerät trägt folgende Prüfzeichen:
Das
Sicherheitszeichen lt. Zeichengenehmigungsausweis Nr. 539 des TÜV Berlin vom
06.02.1987.
